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   LAG Düsseldorf, 19.08.2014 - 8 Sa 764/13   

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LAG Düsseldorf, 19.08.2014 - 8 Sa 764/13 (https://dejure.org/2014,40946)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.08.2014 - 8 Sa 764/13 (https://dejure.org/2014,40946)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. August 2014 - 8 Sa 764/13 (https://dejure.org/2014,40946)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Stundenlohn 3,40 Euro - Sittenwidrige Vergütung für Schulbusbegleiterin

  • lto.de (Kurzinformation)

    Lohndumping - Stundensatz von 3,40 Euro sittenwidrig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sittenwidrige Vergütung für Schulbusbegleiterin

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrige Vergütung für Schulbusbegleiterin

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stundensatz von 3,40 Euro für Schulbusbegleiterin sittenwidrig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein pauschaler Aufschlag: Auch bei geringfügig Beschäftigten bemisst sich die Sittenwidrigkeit des Lohns nach dem ausgezahlten Betrag

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Sittenwidrige Vergütung für Schulbusbegleiterin

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Sittenwidriger Stundenlohn: Nur 3,40 Euro für Busbegleiterin

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    3,40 Euro Stundenlohn für eine Schulbusbegleiterin

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Dumpinglohn: Arbeitgeber muss mit hohen Nachzahlungen rechnen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    3,40 Euro Stundenlohn sind sittenwidrig: Sittenwidrige Vergütung für Schulbusbegleiterin - Landesarbeitsgericht spricht Nachschlag für Lohn und Urlaub zu

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütung einer Busbegleiterin von unter 4 Euro/Stunde sittenwidrig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (26)

  • LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08

    Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2014 - 8 Sa 764/13
    Nach Auffassung der Kammer kann ein diskriminierender und deshalb rechtlich unzulässiger Stundenlohn nicht als "verkehrsüblich" maßgeblich für eine Sittenwidrigkeitsprüfung herangezogen werden (in diesem Sinne auch LAG Hamm, Urteile vom 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08 und 6 Sa 1372/08, Streit 2009, 107).

    Abgesehen davon darf nicht übersehen werden, dass die Abgabenfreiheit mit Nachteilen der Klägerin im Hinblick auf ihre sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche verknüpft ist (ebenso LAG Hamm, Urteile vom 18.03.2009, aaO; LAG Bremen, Urteil vom 28.08.2008 - 3 Sa 69/08, LAGE § 138 BGB 2002 Nr. 2; ErfK-Preis, 14. Aufl., § 612 Rdz. 3; abweichend LAG Hamm, Urteil vom 20.03.2013 - 2 Sa 1442/12, juris).

    Es sind nur die Vorteile, die dem Arbeitgeber aus dem wucherischen oder wucherähnlichen Geschäft zufließen, mit dem Wert seiner Leistungen zu vergleichen, während es auf einen Vergleich der Leistung mit den "Vorteilen", die sich für den Arbeitnehmer aus der Vereinbarung (oder deren steuerrechtlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Behandlung) ergeben, nicht ankommt (LAG Hamm, Urteil vom 18.03.2009, aaO; BGH, Urteil vom 22.04.1997 - 1 StR 701/96, NZA 1997, 1166).

    Wer diese Umstände hinnimmt und ausnutzt, beutet entweder die Unerfahrenheit oder den Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche der Mitarbeiter oder alles zusammen aus (in diesem Sinne auch LAG Hamm, Urteile vom 18.03.2009, aaO).

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2014 - 8 Sa 764/13
    Es liegt andererseits aber auch kein Erlassvertrag vor, weil die Parteien nicht vom Bestehen einer bestimmten Schuld ausgehen, die übereinstimmend nicht mehr erfüllt werden soll, sondern lediglich der Geltendmachung für möglich gehaltener Ansprüche vorgebeugt werden soll (vgl. zur Abgrenzung BAG, Urteil vom 21.06.2011 - 9 AZR 203/10, NZA 2011, 1338).

    Das bezweckt, die Hauptleistungspflichten im gegenseitigen Vertrag der AGB-Kontrolle zu entziehen (BAG, Urteil vom 21.06.2011 - 9 AZR 203/10, aaO).

    Die einseitig den Arbeitnehmer treffende Erschwerung der Durchsetzung von Ansprüchen und der bei Fristversäumnis nur für den Arbeitnehmer vorgesehene völlige Anspruchsverlust widersprächen einer ausgewogenen Vertragsgestaltung (BAG, zuletzt im Urteil vom 21.06.2011 - 9 AZR 203/10, NZA 2011, 1338).

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2014 - 8 Sa 764/13
    Ein wucherähnliches Geschäft liegt nach § 138 Abs. 1 BGB vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände, zB eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten, hinzutreten (BAG, Urteil vom 26. April 2006 - 5 AZR 549/05, BAGE 118; vom 22. April 2009 - 5 AZR 436/08, NZA 2009, 837).

    Wegen des Zwecks des § 138 BGB, Einzelfallgerechtigkeit herzustellen, ist jedoch eine abweichende Bewertung unter Berücksichtigung der konkreten Umstände möglich (BAG, Urteil vom 22. April 2009 - 5 AZR 436/08, aaO).

    Konsequenz der gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtigen Lohnabrede der Parteien ist, dass die Beklagte die Differenz zum üblichen Lohn, hier also zum Tarifstundenlohn gemäß Lohngruppe 1 (§ 4 Abs. 1 Ziffer II. LTV) ohne Zuschläge, Zulagen und Sonderleistungen nachzuzahlen hat (vgl. BAG, Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08, NZA 2009, 837, dort Rdz. 31; ErfK-Preis, 14. Aufl., § 612 Rdz. 3a).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2014 - 8 Sa 764/13
    Die von der Beklagten behauptete Abrede ist an den §§ 305 ff. BGB zu messen, weil Allgemeine Geschäftsbedingungen auch in nur mündlich geschlossenen Arbeitsverträgen enthalten sein können, solange sie standardmäßig arbeitgeberseitig für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Bestimmungen enthalten (BAG, Urteil vom 16.05.2012 - 5 AZR 331/11, NZA 2012, 908).

    (2)Eine solche Vereinbarung, die die Beklagte standardmäßig mit allen Schulbusfahrern und Busbegleitungen geschlossen haben will und die auch als mündliche Abrede eine Allgemeine Geschäftsbedingung darstellt (vgl. BAG, Urteil vom 16.05.2012 - 5 AZR 331/11, NZA 2012, 908), ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2014 - 8 Sa 764/13
    Davon kann ohne weiteres ausgegangen werden, wenn mehr als 50% der Arbeitgeber eines Wirtschaftgebietes tarifgebunden sind oder wenn die organisierten Arbeitgeber mehr als 50% der Arbeitnehmer eines Wirtschaftsgebietes beschäftigen (BAG, Urteil vom 16.05.2012 - 5 AZR 268/11, NZA 2012, 974).

    Dafür ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (BAG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 AZR 268/11, aaO).

  • ArbG Essen, 25.04.2013 - 3 Ca 2940/12

    Sittenwidrige Vergütung für Schulbusbegleiterin

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2014 - 8 Sa 764/13
    1.Unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 25.04.2013 - Az. 3 Ca 2940/12 - auf die Berufung der Klägerin teilweise abgeändert.

    Die Klägerin beantragt, unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Essen vom 25.04.2013 - Az. 3 Ca 2940/12 - die Berufungsbeklagte zu verurteilen, weitere 3.982,12 EUR brutto an die Berufungsklägerin zu zahlen und zwar nebst Zinsen von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.11.2012, weiterhin die Berufungsbeklagte zu verurteilen, an die Klägerin 369,-- EUR (Urlaubsvergütung und Urlaubsabgeltung) nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2012 zu zahlen.

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 765/10

    Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2014 - 8 Sa 764/13
    Sie verletzt das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten und Spielräume enthält (BAG, Urteile vom 19.02.2014 - 5 AZR 700/12, NZA 2014, 1097; vom 22.02.2012 - 5 AZR 765/10, NZA 2012, 861).
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2014 - 8 Sa 764/13
    Ein derartiger Korridor ist selbst unter Berücksichtigung des berechtigten Wunsches der Parteien nach einer Flexibilisierung der Arbeitszeit nicht zuzulassen, weil der Klägerin die Planungssicherheit hinsichtlich des zukünftig zu erzielenden Arbeitseinkommens als Teil ihrer finanziellen Existenzgrundlage genommen wird (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04, NZA 2006, 423, wonach der Abrufanteil nicht mehr als 25% der vertraglich vereinbarten Mindestarbeitszeit betragen darf).
  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2014 - 8 Sa 764/13
    Das folgt unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zwar nicht daraus, dass ein Arbeitsangebot gemäß § 296 BGB wegen fehlender Zurverfügungstellung eines Arbeitsplatzes für diese Tage entbehrlich gewesen wäre; vielmehr ist für die Anwendung des § 296 BGB im ungekündigten Arbeitsverhältnis grundsätzlich kein Raum (vgl. BAG, Urteil vom 15.05.2013 - 5 AZR 130/12, NZA 2013, 1076).
  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2014 - 8 Sa 764/13
    Die Kammer bezweifelt jedoch, dass das Bestehen eines solchen Schadensersatzanspruchs mit der vom Arbeitsgericht genannten Begründung verneint werden kann, wegen der unstreitigen mündlichen Vereinbarung der Tarifgeltung sei die von der Rechtsprechung angenommene Kausalität zwischen Verfall und Nichtaushändigung des Nachweises (wegen der Vermutung aufklärungsgerechten Verhaltens, vgl. etwa BAG, Urteil vom 21.02.2012 - 9 AZR 486/10, NZA 2012, 750) nicht anzunehmen.
  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 700/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - gestaffelte Bezugnahme auf

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach

  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 880/06

    Ausgleichsquittung - negatives Anerkenntnis

  • BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 174/98

    Zumutbare Ersatztätigkeit einer schwangeren Flugbegleiterin

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 390/08

    Ausschlussfrist - Versicherungsgewerbe

  • LAG Bremen, 28.08.2008 - 3 Sa 69/08

    Sittenwidrigkeit eines Stundenlohns von 5 €

  • LAG Hamm, 20.03.2013 - 2 Sa 1442/12

    Zahlung von sittenwidrigem Lohn

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10

    Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht

  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 84/06

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - AGB-Kontrolle

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung

  • EuGH, 01.03.2012 - C-393/10

    'O''Brien' - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Begriff

  • BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05

    Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Einstellung der Zahlung bei

  • LAG Niedersachsen, 21.02.2003 - 10 Sa 1683/02

    Unmöglichkeit der Tatsachenaufklärung geht zu Lasten des Arbeitgebers, wenn er

  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. August 2014 - 8 Sa 764/13 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen aufgehoben, soweit es die Beklagte verurteilt hat, an die Klägerin mehr als 3.765,12 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 369, 00 Euro seit dem 3. November 2012 sowie aus 3.396,12 Euro seit dem 20. November 2012 zu zahlen.
  • LAG Köln, 11.07.2023 - 4 Sa 359/23

    Auslegung von Betriebsvereinbarungen; Die Lehre vom Betriebsrisiko; Keine

    Bei einem Arbeitsverhältnis ergibt sich eine Grenze für die Abbedingung aber daraus, dass der Arbeitgeber nicht generell das ihn treffende Arbeitsentgeltrisiko auf den Arbeitnehmer verlagern darf (LAG Düsseldorf vom 19.08.2014, 8 Sa 764/13; MünchKomm/Henssler § 615 BGB Rn 11; ArbRBGB/Matthes § 615 BGB Rn 102; ErfK/Preis § 615 BGB Rn 8).
  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 383/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

    Bei einem Arbeitsverhältnis ergibt sich eine Grenze für die Abbedingung aber daraus, dass der Arbeitgeber nicht generell das ihn treffende Arbeitsentgeltrisiko auf den Arbeitnehmer verlagern darf (LAG Düsseldorf vom 19.08.2014, 8 Sa 764/13; MünchKomm/Henssler § 615 BGB Rn 11; ArbRBGB/Matthes § 615 BGB Rn 102; ErfK/Preis § 615 BGB Rn 8).
  • ArbG Köln, 24.05.2023 - 9 Ha 7/22
    a) Bei einem Arbeitsverhältnis ergibt sich eine Grenze für die Abbedingung aber daraus, dass der Arbeitgeber nicht generell das ihn treffende Arbeitsentgeltrisiko auf den Arbeitnehmer verlagern darf (MünchKomm/Henssler § 615 Rn 11; ArbRBGB/Matthes § 615 Rn 102; ErfK/Preis § 615 Rn 8; vgl auch LAG Düsseldorf 19.8.2014 - 8 Sa 764/13, juris Rn 152).

    Ganz überwiegend wird deshalb in Rechtsprechung und Literatur angenommen, dass die formularmäßige Abbedingung der Betriebsrisikolehre zwar möglich sei, sofern dem Arbeitnehmer für die Belastung ein angemessener Ausgleich gewährt werde (BAG, Urteil vom 7.12.2005 - 5 AZR 535/04; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19. August 2014 - 8 Sa 764/13 -, Rn. 152, juris; Staudinger/Fischinger (2022) BGB § 615, Rn. 11; ErfK/Preis, 23. Aufl. 2023, BGB § 310 Rn. 82; BeckOK ArbR/Joussen, 68. Ed. 1.6.2023, BGB § 615 Rn. 9; MüKoBGB/Henssler, 9. Aufl. 2023, BGB § 615 Rn. 11).

  • ArbG Köln, 23.05.2023 - 9 Ha 7/22
    a) Bei einem Arbeitsverhältnis ergibt sich eine Grenze für die Abbedingung aber daraus, dass der Arbeitgeber nicht generell das ihn treffende Arbeitsentgeltrisiko auf den Arbeitnehmer verlagern darf (MünchKomm/Henssler § 615 Rn 11; ArbRBGB/Matthes § 615 Rn 102; ErfK/Preis § 615 Rn 8; vgl auch LAG Düsseldorf 19.8.2014 - 8 Sa 764/13, juris Rn 152).

    Ganz überwiegend wird deshalb in Rechtsprechung und Literatur angenommen, dass die formularmäßige Abbedingung der Betriebsrisikolehre zwar möglich sei, sofern dem Arbeitnehmer für die Belastung ein angemessener Ausgleich gewährt werde (BAG, Urteil vom 7.12.2005 - 5 AZR 535/04; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19. August 2014 - 8 Sa 764/13 -, Rn. 152, juris; Staudinger/Fischinger (2022) BGB § 615, Rn. 11; ErfK/Preis, 23. Aufl. 2023, BGB § 310 Rn. 82; BeckOK ArbR/Joussen, 68. Ed. 1.6.2023, BGB § 615 Rn. 9; MüKoBGB/Henssler, 9. Aufl. 2023, BGB § 615 Rn. 11).

  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 384/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

    Bei einem Arbeitsverhältnis ergibt sich eine Grenze für die Abbedingung aber daraus, dass der Arbeitgeber nicht generell das ihn treffende Arbeitsentgeltrisiko auf den Arbeitnehmer verlagern darf (LAG Düsseldorf vom 19.08.2014, 8 Sa 764/13; MünchKomm/Henssler § 615 BGB Rn 11; ArbRBGB/Matthes § 615 BGB Rn 102; ErfK/Preis § 615 BGB Rn 8).
  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 385/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

    Bei einem Arbeitsverhältnis ergibt sich eine Grenze für die Abbedingung aber daraus, dass der Arbeitgeber nicht generell das ihn treffende Arbeitsentgeltrisiko auf den Arbeitnehmer verlagern darf (LAG Düsseldorf vom 19.08.2014, 8 Sa 764/13; MünchKomm/Henssler § 615 BGB Rn 11; ArbRBGB/Matthes § 615 BGB Rn 102; ErfK/Preis § 615 BGB Rn 8).
  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 382/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

    Bei einem Arbeitsverhältnis ergibt sich eine Grenze für die Abbedingung aber daraus, dass der Arbeitgeber nicht generell das ihn treffende Arbeitsentgeltrisiko auf den Arbeitnehmer verlagern darf (LAG Düsseldorf vom 19.08.2014, 8 Sa 764/13; MünchKomm/Henssler § 615 BGB Rn 11; ArbRBGB/Matthes § 615 BGB Rn 102; ErfK/Preis § 615 BGB Rn 8).
  • ArbG Hamm, 11.09.2015 - 2 Ca 678/15

    Vergütungsanspruch einer Betreuungskraft auf Mindestlohn im Pflegebereich (hier:

    Dies ist jedoch rechtlich nicht zu beanstanden, zumal eine Überprüfung der Vergütungsvereinbarung nach den Grundsätzen des § 138 BGB weiterhin erfolgen kann (vgl. dazu statt aller BAG, Urteil v. 17.12.2014 - 5 AZR 663/13; LAG Düsseldorf, Urteil v. 19.08.2014 - 8 Sa 764/13; zur Ausbildungsvergütung BAG, Urteile v. 17.03.2015 - 9 AZR 732/13 und BAG, Urteil v. 26.03.2013 - 3 AZR 89/11).
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